gericht

In dem Verwaltungsverfahren René Kröger gegen die Gemeinde Fuhlendorf ging es um die Wirksamkeit der 1. Satzung zur Änderung der  Kurabgabensatzung der Gemeinde Fuhlendorf (nachfolgend Änderungssatzung), die zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist.   

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. Januar 2025 für Recht erkannt: „Die §§ 1 bis 8 sowie § 9 Abs. 2 Satz 2 Spiegelstrich 5, Abs. 3 Nr. 1, Nr. 3 Halbs. 2 Alt. 2 und Nr. 7 Halbs. 2 der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf vom 24. Oktober 2022 und die 1. Satzung zur Änderung der Kurabgabesatzung der Gemeinde Fuhlendorf vom 11. Dezember 2023 werden für unwirksam erklärt. Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt.“