Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf vom 19.3.2024 nach Tagesordnungspunkten

Ort: Feuerwehr Fuhlendorf, 19.00 Uhr

Punkte 1-4: Der Bürgermeister Christian Unger eröffnete die Sitzung, stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest, bestätigte die Tagungsordnung incl. der Änderungsanträge und billigte die Nie­derschrift der vorangegangenen Gemeindevertretungssitzungen vom 30.10.24 und 4.12.24.

Punkt 5: Der Bürgermeister berichtet über wichtige Angelegenheiten der Gemein­de:

  • ein berufener Bürger (Name wurde nicht genannt) des Bauausschusses ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten,

  • die Hauptsatzung ist ab dem 11.3. genehmigt und in Kraft getreten,

  • der Hundestrand wird eröffnet und der jetzige Nutzer wird zur Beräumung aufgefordert,

  • am Urlauberzentrum müssen wegen der Fällung von Bäumen neue gepflanzt werden,

  • Wellenbrecher am Bodstedter Strand bedürfen der Genehmigung der Natur­schutzbehörde,

  • ein neues Feuerwehrauto wird im August der Freiwilligen Feuerwehr Fuhlen­dorf übergeben, aber die Förderung für den Erwerb der Führerscheine für das Feuerwehrauto wurde eingestellt (momentan gibt es aber noch ausrei­chend Befähigte)

  • die Gemeinde hat einen neuen Traktor gekauft, der bisherige war nur gelie­hen

  • die Mitarbeiter mit ihrer leuchtenden Schutzkleidung sind jetzt besser ge­schützt und

  • ab der nächsten Sitzung werden die Gemeindevertreter mit I-Pads versorgt sein. Zur Nutzung dieser wird es Mitte April eine Schulung geben.

Punkt 6: Einwohnerfragestunde

  • Die Einwohner hatten Fragen zum Cafè Redensee und dem Überlaufen des dortigen Teiches. Der Bürgermeister informierte, dort sei ein Rückhaltebe­cken mit einem großen Tank errichtet worden, so dass weiteres Überlaufen verhindert werden sollte.

  • Auf Nachfragen zum Abspülen des Bodstedter Strandes verwies der Bürger­meister auf die unterste Naturschutzbehörde, die bisher keine Antwort auf mögliche Aktionen wie das Aufspülen vom Strand oder Aufstellen von Wel­lenbrechern gegeben hat.

Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen der Gemeindevertreter:keine Anfrage, keine Mitteilung

Punkt 8: Zum Beschluss über die Neufassung der Kalkulation der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten für die Jahre 2025 – 2027

Eine Neufassung der Kalkulation der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten für die Jahre 2022 bis 2024 war notwendig: Die bis­her erhobene Hundekurabgabe ist rechtlich nicht haltbar, da einheimische Hunde­besitzer genauso Nutznießer der touristischen Infrastruktur sind wie die

touristische Hundebesitzer. Weiter ist aus der neuen Satzung das Dorfgemein­schaftshaus Saal herausgenommen worden.

Rene Kröger bezweifelte die Angemessenheit von 2 Euro als Kurabgabe, seiner Meinung nach habe der Richter diese auch als zu hoch eingeschätzt. Der Bürger­meister verteidigte die Kalkulation. Diese würde eine Erhebung von 2.12 Euro Netto ermöglichen, man hätte sich aber auf 2,00 Euro Brutto geeinigt.

Rene Kröger befürchtete weitere Anfechtbarkeiten, worauf der Bürgermeister dar­auf hinwies, dass Frau Hannemann als Verfasserin der neuen Kalkulation den Rechtsanwalt Bruns und einen Kalkulator (von Kubus?) zur Prüfung herangezogen habe.

Hundebesitzer, die in den vergangenen Jahren die Hundekurabgabe gezahlt ha­ben, können diese bis 2022 rückwirkend zurückbekommen.

Punkt 9: Beschluss über die Neufassung der Kalkulation der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten für die Jahre 2025 – 2027

  • Abstimmungsergebnis: 6:1 für die vorgelegte Neufassung.

Punkte 10 und 11: Beschluss über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten vom 24.10.2022 und deren 1. Änderung vom 11.12.2023

  • Wurden einstimmig aufgehoben.

Punkt 12: Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf

  • Die Neufassung der Satzung wurde umrissen, wobei es immer wieder zu Einwürfen der anwesenden Bürger kam, die aber an dieser Stelle abgewiesen wurden.

  • In der Neufassung fehlt nunmehr die Hun­deabgabe. Neu ist, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr die Kurabgabe von 2 Euro pro Tag zahlen müssen.

  • Vermieter dürfen sich von Gästen, die von der Kurabgabe befreit sind, die Belege z.B. den Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk einer Begleitperson, zeigen lassen.

  • Kurabgabepflichtig sind auch Familienangehörige, die sich zu Erho­lungszwecken in der Gemeinde aufhalten. Reisen sie jedoch zu Familienfesten an, sind sie nicht kurab­gabepflichtig.

  • Auch Partner/innen von Zweitwohnungsbesitzer/innen und ihre Kinder sind kurabgabe­pflichtig.

  • Quartiergeber können bei Verletzung der Abgabepflichten mit Ordnungsgeldern belegt werden.

Eventuelle Fragen zur neuen Satzung kann man sich jeden letzten Montag im Mo­nat von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Tourismuszentrale beantworten lassen. Speziell alle Quartiergeber werden eingela­den, sich am 31.3.2025 um 17 Uhr über die neue Satzung informieren zu lassen. Nach erfolgter Anmeldung können sie persönlich in der Tourismuszentrale oder online über Zoom an der Info-Veranstaltung teilnehmen.

Punkte 13 – 17: Nichtöffentlicher Teil der Sitzung

Punkt 18: Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung

  • geschlossen wurde ein Vertrag mit der Firma Oehlckers GmbH als neuen Auftragnehmer zur Wartung der Pumpwerke der gemeindeeigenen öffentlichen Abwasseranlage,

  • das Kaufangebotes von 2 Flurstücken des ehemaligen großen Strandabschnittes in Fuhlendorf wurde durch die Gemeinde angenommen und

  • der Mietvertrag zur Nutzung der Tourismusinformation mit öffentlichen WC in der Hafenstraße 4 in Fuhlendorf wurde zwischen der FHG Floating house GmbH und der Tourismuszentrale südliche Boddenküste geschlossen.