Bericht zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Fuhlendorf vom 19.3.2024 nach Tagesordnungspunkten
Ort: Feuerwehr Fuhlendorf, 19.00 Uhr
Punkte 1-4: Der Bürgermeister Christian Unger eröffnete die Sitzung, stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest, bestätigte die Tagungsordnung incl. der Änderungsanträge und billigte die Niederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretungssitzungen vom 30.10.24 und 4.12.24.
Punkt 5: Der Bürgermeister berichtet über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde:
ein berufener Bürger (Name wurde nicht genannt) des Bauausschusses ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten,
die Hauptsatzung ist ab dem 11.3. genehmigt und in Kraft getreten,
der Hundestrand wird eröffnet und der jetzige Nutzer wird zur Beräumung aufgefordert,
am Urlauberzentrum müssen wegen der Fällung von Bäumen neue gepflanzt werden,
Wellenbrecher am Bodstedter Strand bedürfen der Genehmigung der Naturschutzbehörde,
ein neues Feuerwehrauto wird im August der Freiwilligen Feuerwehr Fuhlendorf übergeben, aber die Förderung für den Erwerb der Führerscheine für das Feuerwehrauto wurde eingestellt (momentan gibt es aber noch ausreichend Befähigte)
die Gemeinde hat einen neuen Traktor gekauft, der bisherige war nur geliehen
die Mitarbeiter mit ihrer leuchtenden Schutzkleidung sind jetzt besser geschützt und
ab der nächsten Sitzung werden die Gemeindevertreter mit I-Pads versorgt sein. Zur Nutzung dieser wird es Mitte April eine Schulung geben.
Punkt 6: Einwohnerfragestunde
Die Einwohner hatten Fragen zum Cafè Redensee und dem Überlaufen des dortigen Teiches. Der Bürgermeister informierte, dort sei ein Rückhaltebecken mit einem großen Tank errichtet worden, so dass weiteres Überlaufen verhindert werden sollte.
Auf Nachfragen zum Abspülen des Bodstedter Strandes verwies der Bürgermeister auf die unterste Naturschutzbehörde, die bisher keine Antwort auf mögliche Aktionen wie das Aufspülen vom Strand oder Aufstellen von Wellenbrechern gegeben hat.
Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen der Gemeindevertreter:keine Anfrage, keine Mitteilung
Punkt 8: Zum Beschluss über die Neufassung der Kalkulation der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten für die Jahre 2025 – 2027
Eine Neufassung der Kalkulation der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten für die Jahre 2022 bis 2024 war notwendig: Die bisher erhobene Hundekurabgabe ist rechtlich nicht haltbar, da einheimische Hundebesitzer genauso Nutznießer der touristischen Infrastruktur sind wie die
touristische Hundebesitzer. Weiter ist aus der neuen Satzung das Dorfgemeinschaftshaus Saal herausgenommen worden.
Rene Kröger bezweifelte die Angemessenheit von 2 Euro als Kurabgabe, seiner Meinung nach habe der Richter diese auch als zu hoch eingeschätzt. Der Bürgermeister verteidigte die Kalkulation. Diese würde eine Erhebung von 2.12 Euro Netto ermöglichen, man hätte sich aber auf 2,00 Euro Brutto geeinigt.
Rene Kröger befürchtete weitere Anfechtbarkeiten, worauf der Bürgermeister darauf hinwies, dass Frau Hannemann als Verfasserin der neuen Kalkulation den Rechtsanwalt Bruns und einen Kalkulator (von Kubus?) zur Prüfung herangezogen habe.
Hundebesitzer, die in den vergangenen Jahren die Hundekurabgabe gezahlt haben, können diese bis 2022 rückwirkend zurückbekommen.
Punkt 9: Beschluss über die Neufassung der Kalkulation der gemeinsamen Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten für die Jahre 2025 – 2027
Abstimmungsergebnis: 6:1 für die vorgelegte Neufassung.
Punkte 10 und 11: Beschluss über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe der Gemeinden Saal, Fuhlendorf und Pruchten vom 24.10.2022 und deren 1. Änderung vom 11.12.2023
Wurden einstimmig aufgehoben.
Punkt 12: Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Fuhlendorf
Die Neufassung der Satzung wurde umrissen, wobei es immer wieder zu Einwürfen der anwesenden Bürger kam, die aber an dieser Stelle abgewiesen wurden.
In der Neufassung fehlt nunmehr die Hundeabgabe. Neu ist, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr die Kurabgabe von 2 Euro pro Tag zahlen müssen.
Vermieter dürfen sich von Gästen, die von der Kurabgabe befreit sind, die Belege z.B. den Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk einer Begleitperson, zeigen lassen.
Kurabgabepflichtig sind auch Familienangehörige, die sich zu Erholungszwecken in der Gemeinde aufhalten. Reisen sie jedoch zu Familienfesten an, sind sie nicht kurabgabepflichtig.
Auch Partner/innen von Zweitwohnungsbesitzer/innen und ihre Kinder sind kurabgabepflichtig.
Quartiergeber können bei Verletzung der Abgabepflichten mit Ordnungsgeldern belegt werden.
Eventuelle Fragen zur neuen Satzung kann man sich jeden letzten Montag im Monat von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Tourismuszentrale beantworten lassen. Speziell alle Quartiergeber werden eingeladen, sich am 31.3.2025 um 17 Uhr über die neue Satzung informieren zu lassen. Nach erfolgter Anmeldung können sie persönlich in der Tourismuszentrale oder online über Zoom an der Info-Veranstaltung teilnehmen.
Punkte 13 – 17: Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Punkt 18: Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung der Gemeindevertretung
geschlossen wurde ein Vertrag mit der Firma Oehlckers GmbH als neuen Auftragnehmer zur Wartung der Pumpwerke der gemeindeeigenen öffentlichen Abwasseranlage,
das Kaufangebotes von 2 Flurstücken des ehemaligen großen Strandabschnittes in Fuhlendorf wurde durch die Gemeinde angenommen und
der Mietvertrag zur Nutzung der Tourismusinformation mit öffentlichen WC in der Hafenstraße 4 in Fuhlendorf wurde zwischen der FHG Floating house GmbH und der Tourismuszentrale südliche Boddenküste geschlossen.