"Hier wird mit offenen Karten gespielt..."

…, so ein Teilnehmer zur Informations- und Kommunikationspolitik der Ostseestiftung nach dem Informationsrundgang am 05.09.24  zu ihrem im Auftrag der Gemeinde Fuhlendorf beabsichtigten Projekt der “Renaturierung des Moores im Polder Fuhlendorf”.

einladung

Die Ostseestiftung hat eingeladen, Viele aus der Gemeinde sind mit ihrem Interesse und/oder ihren Fragen gekommen.

Die Stiftung selbst war gleich mit fünf Mitarbeitern incl. Verpflegung für den Rundgang da (Herr Backöfer, Herr Dr. Baranyai , Frau Burmeister, Frau Mihatsch, Herr Nikelski ). Offenkundig ist ihr der Einbezug der Menschen vor Ort für die Akzeptanz und das Gelingen des geplanten Projektes wichtig.

Während des  ca. 2h dauernden Rundgangs wurden schon erhobene Daten für den Bereich des Polders und angrenzende Flächen Daten präsentiert, engagiert und respektvoll diskutiert. 

Wer ist die Ostseestiftung?

frage

Kurz: Sie ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die ihre Vermögensmasse satzungsgemäß für gemeinnützige Zwecke einsetzt. Und hier muß eingegrenzt werden: Genauer ist sie eine Naturschutzstiftung, die mit Projekten den Lebensraum der Ostsee verbessern möchte. Dazu gehören bspw. Schutz von Flora und Fauna im Ostseeraum, Moorschutz und Renaturierung entwässerter Moore. Weiter zur Ostseestiftung bitte hier .

Damit ist auch gesagt: Die Ostseestiftung hilft in ihren Projekten mit, den Hochwasserschutz zu verbessern, ist aber nach ihrem Satzungszweck keine unmittelbare Hochwasserschutzstiftung. Direkter Hochwasserschutz ist Ländersache.

Informationen zum aktuellen Zustand des Polders Fuhlendorf

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Die bisherige Entwässerung des traditionellen Moores durch Deichbau und Schöpfwerk zugunsten von Ackerbau und Viehzucht hat aus mehreren Gründen eine Grenze erreicht:

  • Deiche und Schöpfwerk müssen repariert, z.T. ersetzt werden. Die Kosten überfordern den Gemeindehaushalt. Zumal ist diese Lösung nicht nachhaltig. D.h. die nächste Generation steht wieder vor Wartung, Sanierung oder Neuanlage und den entsprechenden finanziellen Herausforderungen. Hier wäre das Bild einer Dauerschleife angemessen.
  • Das entwässerte Moor sackt durch den Feuchtigkeitsverlust zusammen und verliert im Vergleich zum Meeresspegel an Höhe. Dadurch entstehen auf den noch landwirtschaftlich genutzten Flächen bei Überschwemmungen lang andauernde Wasserwannen. 
  • Diese “Wannen” bedingen weniger nahrhaftes Grünfutter. Intensive Rinderhaltung ist auch laut Aussage eines heimischen Bauern auf diesen Flächen nicht mehr möglich, Schafszucht nur noch eingeschränkt.  
  • Wiesen und Weiden auf entwässertem Moor emittieren durchschnittlich jährlich 29 t CO2 (Joosten 2016). Geplant ist, ca 100 ha des Polders Fuhlendorf auszudeichen und damit 2.900t CO2-Ausstoß einzuschränken bzw. zu verhindern.  Für das ganze Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird angegeben, dass ein Drittel der gesamten Emmissionen des Landes aus entwässerten Mooren kommt (https://greifswaldmoor.de/files/dokumente/Infopapiere_Briefings/2019_Faktenpapier_MoorklimaschutzMV_Dez2019_fin_korr2.pdf).  

Welche Maßnahmen plant die Ostseestiftung für die beabsichtigte Renaturierung des Fuhlendorfer Moores? Und welche Abschnitte sind bei einer Projektrealisierung absehbar?

Backoever
Jonas Backöfer zeigt eine Bohrung des Moorbodens mit jahrhundertalten Erd- und Torfschichten

Maßnahmen

Projektvorbereitung

  • Einwerbung von Fördermitteln, Vorgespräche mit der Gemeinde Fuhlendorf
  • umfangreiche Datenerhebung als Grundlage für die Planung der Renaturierung mit möglichst größtem Effekt für den Hochwasserschutz der Gemeindeteile von Fuhlendorf, insbesondere von Michaelsdorf. So bspw. wichtige eingemessene Geländepunkte, kartierte  Biotope oder Baugrunduntersuchungen zur Planung verschiedener Renaturierungsvarianten. 
  • Kauf der Flächen von den einzelnen Besitzern für die Projektrealisierung  // Kaufverhandlungen // bei Interesse: Verpachtung der eine geraume Zeit noch nutzbaren Flächen an Interessierte
  • Projektkonzipierung, Präsentation und Diskussion des konzipierten Projektes  vor der Gemeinde Fuhlendorf

Baumaßnahmen bei Bestätigung des Projektes durch die Gemeinde Fuhlendorf

  • Bau von Schutzdämmen an jenen Abschnitten der Straße nach Michaelsdorf, die aufgrund ihrer Höhenlage von der Gefahr einer Überschwemmung betroffen sein könnten
  • Bau eines Riegeldeichs am nördlichen Teils des Polders Fuhlendorf für die kontrollierte Renaturierung des Moores und als Beitrag für den Hochwasserschutz für Michaelsdorf
  • Rückbau des maroden, nicht benötigten Schöpfwerks und des Plattenwegs dahin
  • Deichöffnungen an bestimmten Stellen mit dem Effekt, dass Deichinseln für Mensch und Tier bestehen bleiben.

geplante Meilensteine der Projektrealisierung

  • Ostseestiftung legt Ende des Jahres 2024 der Gemeinde Fuhlendorf  ihr entwickeltes Projekt der “Renaturierung des Moores im Polder Fuhlendorf” vor: Präsentation, Diskussion, mögliche Überarbeitungen
  • Genehmigungsprozess: Projektunterlage wird durch Landkreis Vorpommern-Rügen geprüft
  • bei möglichem Projektstart: ca. einjährige Bauzeit
  • danach: Moor wird wieder kontinuierlich bewässert, (nicht freigesetztes) CO2 bleibt in der Erde, moortypische Flora und Fauna entwickelt sich uneingeschränkt 
Fragen und Antworten

Fragen der Einwohner zum beabsichtgten Projekt der Renaturierung des Polders Fuhlendorf  und Antworten der Ostseestiftung  

  • Wie finanziert die Ostseestiftung das Projekt? Über die Einwerbung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
  • Wieviel kostet das beabsichtigte Projekt? Genau kann dies – zumal bei jetzigem Planungsstand – noch nicht beziffert werden: Viele Faktoren spielen für die Projektkosten eine Rolle – wie beispielsweise die Baukosten, regional unterschiedliche Bodenrichtwerte oder die Wertigkeit der Böden, die im Projektgebiet liegen. Die Gesamtkosten beinhalten das all-inclusive-Paket einschließlich der Aufwendungen für Baumaßnahmen, Landwirtschaftsentschädigung, Flächenerwerb, aber auch die Planungskosten der Ingenieurbüros und der Aufwand, der in den Behörden entsteht (Genehmigung, Amtsgericht, Notar usw.). In einer ersten groben Annäherung wurde – mit Verweis auf und im Vergleich mit einem Vorgängerprojekt –  die Zahl deutlich unter 2,4 Millionen € genannt.
  • Was passiert, wenn ein Eigentümer sein Grundstück für die Projektrealisierung an die Ostseestiftung nicht verkaufen möchte? Sollten die Verkaufsverhandlungen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, kann die Genehmigungsbehörde über eine Entschädigung entscheiden oder es können Nutzungrechte an der Fläche vom Eigentümer an die Ostsseestiftung übertragen werden. Hierfür gibt es praktische Beispiele.
  • Muss die Ostseestiftung (auch) als Großinvestor wahrgenommen werden, der in der Gemeinde Land für die eigenen (Satzungs)Interessen aufkauft? Die Ostessestiftung benötigt die Eigentumsrechte am Land für das Projekt der Renaturierung. Vier Jahre nach Ende der Projektrealisierung kann die Ostseestifung das von ihr gekaufte Land an die Öffentlichkeit zurückübertragen werden. Dies kann eine entsprechende Stiftung oder eine Kommune sein. 
  • Wird das Grundwasser durch das Projekt beeinflusst? Nein nach bestem Wissen und Gewissen. D.h.: Nach den Vor-Ort-Messungen, Kenntnissen und spezifschen Erfahrungen bei anderen Projekten gibt es keine Beeinflussungen.
  • Was passiert mit dem gereinigten Abwasser der Kläranlage Michaelsdorf, das zur Zeit in einen Graben im Polder abgeleitet wird? Beeinflussungen sind abschließend zu klären. nach bisherigem Kenntnisstand kann es weiter in den Polder abgeleitet werden.
  • Wird sich der randlagige Wald am Polder Fuhlendorf durch die Renaturierung des Moores verändern? Ja, Flora und Fauna werden sich verändern. Inwieweit genau, bleibt abzuwarten.

Anmerkung der Redaktion:

Der Artikel wurde am 9.9.24 veröffentlicht, am 10.9.24 zum Schöpfwerk, zum Zweck der Ostseestifung und zu den – grob geschätzten – Projektkosten leicht korrigiert.

Die Ostseestiftung ist offen für weitere Anmerkungen, Fragen und Hinweise. Bite wenden Sie sich dazu an Frau Annette Miehatsch: Tel: 0175 / 7647062  // mihatsch@ostseestiftung.de